Die  GVL  wird  in  naher  Zukunft  auf  der  Künstlerseite  das Verteilungsverfahren umstellen: Bisher  erfolgte  die  Verteilung  innerhalb  der  Gruppe  der  ausübenden Künstler  nach  dem  Maßstab  der  Erstauswertungsentgelte.  Dem lag der Gedanke  zugrunde, daß sich die Höhe der Vergütungen für die von der GVL wahrgenommene Zweit-  und Drittauswertung  grundsätzlich  nach den Entgelten bemessen sollte, die der Künstler für die Erstauswertung erhält.  
Künstler hatten entsprechend der  GVL jährlich Tonträgerhonorare und  –lizenzen sowie Gehälter und Honorare, die von Hörfunk-  und Fernsehsendern sowie Film- oder Videoproduzenten  für eine künstlerische Leistung gezahlt wurden, zu melden.  Dieses  nur  in  Deutschland praktizierte Verfahren wird  im Zuge der europäischen/internationalen Harmonisierung umgestellt. 
Voraussichtlich ab 2011 (für 2010) wird die Verteilung auf eine nutzungs- bzw.  trackbezogene Vergütung umgestellt. Um auf die dafür erforderlichen Daten  zugreifen  zu  können, hat die GVL den Aufbau einer Datenbank namens ARTSYS in Angriff genommen. 
ARTSYS  ist  das  GVL-Portal  für wahrnehmungsberechtigte ausübende Künstler zur  Registrierung ihrer künstlerischen Mitwirkung  bei erschienen Musikhandelstonträgern sowie in der letzten Ausbaustufe auch bei Filmen, Rundfunkproduktionen und Sprachtonträgern.
Um ARTSYS so umfassend und schnell wie möglich mit Inhalt zu füllen, ist die Mitwirkung der ausübenden Künstler erforderlich: 
Innerhalb  des  ARTSYS-Portals  können  Künstler  nach  bereits  registrierten Tonträgern oder einzelnen Tracks suchen und  ihre eigene Mitwirkung und die  Art  dieser Mitwirkung  eintragen.  Finden  sie  ihren  Track  nicht, können auch  neue  Tonträger  oder  Tracks zur Registrierung angemeldet werden. Die Richtigkeit der Angaben wird von der GVL überprüft.  
Die Einwahl und Registrierung erfolgt unter 
www.artsys.gvl.de 
Das Du hier als ausübender Künstler aktiv wirst ist nicht zuletzt deshalb wichtig, um der GVL im Gegenzug zu ermöglichen,  im  Rahmen bestehender Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen  Verwertungsgesellschaften  Vergütungen  für Nutzungen in den Gegenseitigkeitsländern zu ermitteln und abzurufen.