Allgemeine Reisebedingungen

von Danza y Movimiento Reisen

Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für Reisen von Danza y Movimiento Reisen („DYMR“), die von Viamas GmbH veranstaltet werden.

 

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde DYMR den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per E-Mail vorgenommen werden. Es wird empfohlen, das Online-Buchungsformular von DYMR für die Anmeldung zu verwenden. Mit der Annahme durch DYMR ist der Vertrag für beide Seiten bindend geschlossen. DYMR bestätigt dem Kunden den Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB in Papierform) direkt oder über das vermittelnde Reisebüro. Weicht der Inhalt der Bestätigung bei Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten vom Inhalt der Anmeldung ab, ist DYMR an das neue Angebot 10 Tage ab Absendung gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist das Angebot annimmt, etwa durch ausdrückliche Erklärung, durch Leistung der Anzahlung oder Antritt der Reise.

 

2. Bezahlung

Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restreisepreis ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach 8.1 von DYMR abgesagt werden kann. Bei Buchung einer Einzelleistung, etwa eines Tanzkurses, wird der Gesamtbetrag der Leistung nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.

Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, ist DYMR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 5.2 orientieren. Entsprechendes gilt bei Nichtzahlung einer Einzelleistung, auch hier kann DYMR bei Nichtzahlung nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.

 

3. Leistungen

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von DYMR, die in dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt oder in der maßgeblichen Sonderausschreibung enthalten ist, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Besondere Vorgaben des Reisenden (z. B. Sonderwünsche), denen DYMR zugestimmt hat, müssen für ihre Verbindlichkeit in der Reisebestätigung enthalten sein.

3.2 Prospekte und Ausschreibungen Dritter, wie Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekte, sind für DYMR nicht bindend.

3.3 Reisebüros und Buchungsstellen sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder Prospektaussagen abweichende Zusagen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen.

 

4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss

4.1 DYMR behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird DYMR den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von DYMR zur Preissenkung nach 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.

4.2 Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für DYMR führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von DYMR zu erstatten. DYMR darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.3 DYMR behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. Einsatz anderer Tanzlehrer, Wechsel Unterrichtsstätte mit gleicher Qualität). DYMR hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

4.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann DYMR sie nicht einseitig vornehmen. DYMR kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von DYMR bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann DYMR die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.4 entsprechend, d. h. DYMR kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von DYMR bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.

4.5 DYMR kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die DYMR den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

4.6 Nach dem Ablauf einer von DYMR nach 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

4.7 Tritt der Kunde nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit DYMR infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat DYMR unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.

 

5. Rücktritt durch den Kunden

5.1 Der Kunde kann bis zum Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei DYMR. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann DYMR eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Dazu hat DYMR die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Veranstalters und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

a) bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 %
b) vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 %
c) vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 %
d) vom 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 60 %
e) vom 7. bis Reisebeginn/bei Nichterscheinen 90 % des Reisepreises.

Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass DYMR ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist.

 

6. Ersetzung des Kunden durch Ersatzperson, Umbuchungen

6.1 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie DYMR nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. DYMR kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber DYMR als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. DYMR darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. Er hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt der Ersatzperson Mehrkosten entstanden sind

6.2 Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Änderungen des Reisetermins der gebuchten Reise, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart  oder sonstiger gebuchter Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so berechnet DYMR bis zum 29. Tag vor Reiseantritt eine Bearbeitungsentschädigung von bis zu € 50 pro Umbuchungsvorgang. Der Kunde kann DYMR nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen (siehe 5.2) und bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Ist die Umbuchung erforderlich, weil DYMR dem Kunden keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat, ist die Umbuchung kostenfrei.

 

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die DYMR ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die ausschließlich von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

 

8. Rücktritt und Kündigung durch DYMR

In folgenden Fällen kann DYMR vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag kündigen:

8.1 DYMR kann bis 30 Tage vor Reisebeginn wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt. Ebenso kann sie vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. DYMR hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären. Tritt DYMR vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von DYMR, zurückerstattet.

8.2 Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung von DYMR nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann DYMR den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dabei behält DYMR den Anspruch auf den Reisepreis abzgl. des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die DYMR aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst

 

9. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden

9.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Sofern DYMR infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, ist der Reisemangel zu beseitigen. DYMR kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. DYMR kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann DYMR die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat DYMR Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

9.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet DYMR innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch DYMR verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält DYMR hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von DYMR auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden zu erstatten.

 

10. Haftung

Die vertragliche Haftung von DYMR für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

 

11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

11.1 DYMR informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

11.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, DYMR hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere sind ausländische Zoll- und Devisenvorschriften einzuhalten.

11.3 DYMR empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/ Reiseabbruchsversicherung und den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie einer Krankenversicherung, die im Ausland gültig ist. DYMR kann zu Reiseversicherungen beraten bzw. diese vermitteln.

 

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

DYMR ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Schwarze Liste der Airlines, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de und auf der Internetseite des Reiseveranstalters einsehbar.

 

13. Körperliche Anforderungen

Ist ein Kunde den angegebenen körperlichen Anforderungen von Tanz-, Sport- und anderen Ferienaktivitäten, nicht gewachsen, so hat er das selbst zu verantworten. Der Kunde sollte ggf. ärztlichen Rat dazu einholen, ob er die körperlichen Anforderungen der Reise aufweist und diese bewältigen kann.

 

14. Datenschutz

Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert DYMR den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. DYMR hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kann der Gast auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

 

15. Sonstiges, Hinweise zur OS und Schlichtung

15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und DYMR findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes ist oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von DYMR vereinbart.

15.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: DYMR nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht

 

16. Veranstalter

Viamas GmbH / Danza y Movimiento Reisen
Kleine Rainstr. 3
22765 Hamburg

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.dym-travel.com
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Registernummer: HRB 74947
Umsatzsteuer-ID gemäß § 27 a UStG: DE812883052

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung

Haftpflichtversicherung: ERV (Europäische Reiseversicherung AG), Rosenheimer Straße 116, 81669 München
Geltungsbereich der Versicherung: weltweit.

Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung, siehe Ziffer 15.1 der AGB.